Kundeninformation

Dieser Text gilt sinngemäss auch für weibliche und eine Mehrzahl von Personen

Mit dieser Informationsbroschüre informieren wir Sie über die MarFinance AG (nachfolgend «MarFinance AG» oder «Vermögensverwalter»), unsere Massnahmen zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit, unsere angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, den Umgang mit Interessenkonflikten, Entschädigungen sowie die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens vor der Ombudsstelle sowie die Datenschutzerklärung. Die Informationen in der vorliegenden Broschüre können sich von Zeit zu Zeit ändern. Die aktuelle Version dieser Broschüre kann jederzeit unter www.marfinance.ch abgerufen werden. 

Über die Kosten und Gebühren der angebotenen Finanzdienstleistungen informieren wir Sie mit dem jeweiligen Anhang zu unserem Vermögensverwaltungsvertrag. 

Informationen über die allgemein mit den Finanzinstrumenten verbunden Risiken entnehmen Sie bitte der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter dem Online-Link: «SBVg_Risiken_im_Handel_mit_Finanzinstrumenten_2019_DE.pdf (www.swissbanking.ch)».

Die vorliegende Broschüre erfüllt die Informationspflichten gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sowie der Datenschutzverordnung und soll Ihnen einen Überblick über die Finanzdienstleistungen der MarFinance AG sowie den Umgang mit Kundendaten verschaffen. 

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne anlässlich eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.


MarFinance AG
Bolacker 5
4564 Obergerlafingen

1. Informationen über MarFinance AG


1.1. Allgemeine Informationen
 

Name

MarFinance AG

Adresse

Bolacker 5

PLZ / Ort

4564 Obergerlafingen

Telefon

+41 325544130

E-Mail

info@marfinance.ch

Internetseite  

www.marfinance.ch

HReg-Nr.

CHE-390.109.859

MwSt.-Nr.

MWST Nummer CHE-390.109.859



1.2. Tätigkeitsfeld

MarFinance AG hat ihren statutarischen Sitz und ihren Geschäftssitz in Obergerlafingen. Sie übt im Wesentlichen die folgenden Tätigkeiten aus:
  • Individuelle Vermögensverwaltung für private, professionelle und institutionelle Kunden;
  • Anlageberatung für private, professionelle und institutionelle Kunden;
  • Execution-only-Dienstleistungen für private, professionelle und institutionelle Kunden;
  • Anbieten von Finanzinstrumenten;
  • Beratungen bei Immobilienfinanzierungen, Vorsorgeplanungen und Vorsorgelösungen

Weitere Informationen über MarFinance AG entnehmen Sie bitte aus unserer Unternehmenspräsentation.

1.3. Aufsichtsstatus und zuständige Behörde sowie Aufsichtsorganisation

MarFinance AG ist am 16. März 2021 die Bewilligung als Vermögensverwalter gemäss Artikel 17 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) erteilt worden. Die Bewilligung wurde von der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, erteilt. Seit dem 29. Juni 2022 (Bewilligung von der FINMA betreffend Äenderung der Aufsichtsorganisation) wird die MarFinance AG von der Aufsichtsorganisation AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht, Clausiusstrasse 50, 8006 Zürich beaufsichtigt.

1.4. Wirtschaftliche Bindungen an Dritte

MarFinance AG verfügt über keine wirtschaftlichen Bindungen an Dritte, welche zu einem Interessenkonflikt führen können. 

Insbesondere ist MarFinance AG weder rechtlich noch wirtschaftlich Teil einer Gruppen- oder Konzernstruktur sowie unterhält keine wesentlichen Bindungen zu Dritten.

Als unabhängiger Vermögensverwalter arbeitet MarFinance AG bewusst mit mehreren depotführenden Banken zusammen.

2. Nachrichtenlose Vermögen

Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Solche Vermögenswerte können bei den Kunden und ihren Erben endgültig in Vergessenheit geraten. Zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit wird Folgendes empfohlen:

  • Adress- und Namensänderungen: Bitte um umgehende Mitteilung bei Wohnsitz-, Anschrift- oder Namenswechsel;
  • Spezielle Weisungen: Bitte um Orientierung über längere Abwesenheiten und über eine allfällige Umleitung der Korrespondenz an eine Drittadresse sowie über die Erreichbarkeit in dringenden Fällen während dieser Zeit;
  • Erteilung von Vollmachten: Es kann eine bevollmächtigte Person bezeichnet werden, an die MarFinance AG im Falle eines Kontaktabbruchs herantreten kann; 
  • Ersatzkontakte: Es kann sich empfehlen, die Kontaktdaten der Rechtsnachfolger und/oder von anderen Personen zu hinterlegen, die von MarFinance AG bei Eintritt von Nachrichten- oder Kontaktlosigkeit kontaktiert werden können, um den Kontakt zum Kunden, bzw. dessen Rechtsnachfolger (wieder)herstellen zu können. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, MarFinance AG über allfällige Änderungen der jeweiligen Kontaktdaten zu informieren;
  • Orientierung von Vertrauenspersonen und letztwillige Verfügung: Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit besteht darin, dass eine Vertrauensperson über die Beziehung mit MarFinance AG orientiert wird. Allerdings darf MarFinance AG einer solchen Vertrauensperson nur Auskunft erteilen, wenn sie hierzu schriftlich bevollmächtigt worden ist. Ferner können die betroffenen Vermögenswerte zum Beispiel in einer letztwilligen Verfügung erwähnt werden;
  • MarFinance AG steht für Fragen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können auch der Broschüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung entnommen werden. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter dem Online-Link «Nachrichtenlose Vermögen (swissbanking.ch)».

3. Von MarFinance AG angebotene Finanzdienstleistungen


3.1. Individuelle Vermögensverwaltung

3.1.1. Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung

Bei der Vermögensverwaltung verwaltet der MarFinance AG im Namen, auf Rechnung und Gefahr des Kunden Vermögen, welches der Kunde bei einer Depotbank hinterlegt hat. MarFinance AG führt Transaktionen nach eigenem, freiem Ermessen und ohne Rücksprache mit dem Kunden durch. Hierbei stellt MarFinance AG sicher, dass die durch ihn ausgeführte Transaktion den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden sowie der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie entsprechen und sorgt dafür, dass die Portfoliostrukturierung für den Kunden geeignet ist.

3.1.2. Rechte und Pflichten
Bei der Vermögensverwaltung hat der Kunde das Recht auf Verwaltung der Vermögenswerte in seinem Portfolio. Dabei wählt MarFinance AG die in das Portfolio aufzunehmenden Anlagen im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots mit gehöriger Sorgfalt aus. MarFinance AG gewährleistet eine angemessene Risikoverteilung, soweit es die Anlagestrategie erlaubt. Er überwacht das von ihm verwaltete Vermögen regelmässig und stellt sicher, dass die Anlagen mit der im Anlageprofil vereinbarten Anlagestrategie übereinstimmen und für den Kunden geeignet sind.

MarFinance AG informiert den Kunden regelmässig über die vereinbarte und erbrachte Vermögensverwaltung.

MarFinance AG ist ausserdem gem. Art. 72 FIDLEG verpflichtet, dem Kunden auf dessen Anfrage eine Kopie seines Kundendossiers und sämtlicher ihn betreffenden Dokumente herauszugeben. Mit Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Herausgabe auch auf elektronischem Wege erfolgen kann.

3.2. Umfassende Anlageberatung

3.2.1. Art, Wesensmerkmale und Funktionsweisen der Finanzdienstleistung
Im Rahmen der umfassenden Anlageberatung berät MarFinance AG den Kunden hinsichtlich Transaktionen mit Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung des Portfolios. Zu diesem Zweck stellt MarFinance AG sicher, dass die empfohlene Transaktion den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen (Eignungsprüfung) sowie Bedürfnissen des Kunden bzw. der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie entspricht. Der Kunde entscheidet daraufhin selber, inwiefern er der Empfehlung von MarFinance AG Folge leisten möchte.

3.2.2. Rechte und Pflichten
Bei der umfassenden Beratung hat der Kunde das Recht auf für ihn geeignete persönliche Anlageempfehlungen. Die umfassende Anlageberatung erfolgt regelmässig auf Initiative des Kunden und auf Initiative von MarFinance AG in Bezug auf Finanzinstrumente im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots. Dabei berät MarFinance AG den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gleichen Sorgfalt, die er in seinen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. 

MarFinance AG prüft regelmässig, ob die Strukturierung des Portfolios für eine umfassende Anlageberatung der vereinbarten Anlagestrategie entspricht. Wird festgestellt, dass eine Abweichung von der vereinbarten prozentualen Strukturierung besteht, empfiehlt MarFinance AG dem Kunden eine korrigierende Massnahme. 

MarFinance AG erstellt für Privatkunden bei jedem Beratungsgespräch ein Beratungsprotokoll. Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe eines Beratungsprotokolls zu einem oder mehreren bestimmten Beratungsgesprächen verlangen.

MarFinance AG ist ausserdem gem. Art. 72 FIDLEG verpflichtet, dem Kunden auf dessen Anfrage eine Kopie seines Kundendossiers und sämtlicher ihn betreffenden Dokumente herauszugeben. Mit Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Herausgabe auch auf elektronischem Wege erfolgen kann.

3.3. Transaktionsbezogene Anlageberatung

3.3.1. Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung
Im Rahmen der transaktionsbezogenen Anlageberatung berät MarFinance AG den Kunden in Bezug auf einzelne Transaktionen mit Finanzinstrumenten, ohne dabei das Portfolio des Kunden zu berücksichtigen. MarFinance AG berücksichtigt bei der Beratung die Kenntnisse und Erfahrungen (Angemessenheit) sowie die Bedürfnisse des Kunden und erteilt dem Kunden darauf gestützt persönliche Empfehlungen für den Kauf, den Verkauf oder das Halten von Finanzinstrumenten. Der Kunde entscheidet selber, inwiefern er der von MarFinance AG Folge leisten möchte. Hierbei ist er für die Strukturierung seines Portfolios selber verantwortlich. Die Zusammensetzung des Portfolios und die Eignung eines Finanzinstruments für den Kunden, d.h. ob ein Finanzinstrument den Anlagezielen und finanziellen Verhältnissen des Kunden entspricht, wird durch MarFinance AG nicht geprüft.

3.3.2. Rechte und Pflichten
Bei der transaktionsbezogenen Anlageberatung hat der Kunde das Recht auf persönliche Anlageempfehlungen. Die transaktionsbezogene Anlageberatung erfolgt regelmässig auf Initiative des Kunden und auf Initiative des Vermögensverwalters in Bezug auf Finanzinstrumente im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots. Dabei berät MarFinance AG den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gleichen Sorgfalt, die er in seinen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

3.4. Execution-only

3.4.1. Art, Wesensmerkmale und Funktionsweisen der Finanzdienstleistung
Als Execution Only gelten sämtliche Finanzdienstleistungen, die sich auf die reine Übermittlung von Kundenaufträgen durch MarFinance AG ohne jegliche Beratung oder Verwaltung beziehen. Bei Execution Only werden Aufträge ausschliesslich durch den Kunden veranlasst und an MarFinance AG übermittelt. MarFinance AG prüft nicht, inwiefern die fragliche Transaktion den Kenntnissen und Erfahrungen (Angemessenheit) sowie den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden (Eignung) entspricht. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Auftragserteilung durch den Kunden wird MarFinance AG nicht erneut darauf hinweisen, dass keine Angemessenheits- und Eignungsprüfung durchgeführt wird.

3.4.2. Rechte und Pflichten
Bei Execution Only hat der Kunde das Recht, Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots zu erteilen. MarFinance AG hat die Pflicht, erteilte Aufträge mit der gleichen Sorgfalt zur Ausführung zu übermitteln, die sie in seinen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. 

MarFinance AG informiert den Kunden unverzüglich über alle wesentlichen Umstände, welche die korrekte Bearbeitung des Auftrags beeinträchtigen könnten. Ferner informiert MarFinance AG den Kunden regelmässig über die vereinbarten und erbrachten Aufträge.


3.5. Risiken

Bei den von MarFinance AG erbrachten Finanzdienstleistungen können grundsätzlich folgende Risiken entstehen, welche in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit vom Kunden zu tragen sind:
  • Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben (vgl. nachfolgend). Der Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie. 
  • Substanzerhaltungsrisiko bzw. das Risiko, dass die Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren: Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen.
  • Informationsrisiko seitens MarFinance AG bzw. des Kunden, bzw. das Risiko, dass MarFinance AG oder der Kunde über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können: 
    • Bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt MarFinance AG die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden (Eignungsprüfung). Sollte der Kunde MarFinance AG unzureichende oder unzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen machen, besteht das Risiko, dass MarFinance AG keine für den Kunden geeigneten Anlageentscheide treffen kann. 
    • Bei der umfassenden Anlageberatung trifft der Kunde die Anlageentscheide, auch wenn MarFinance AG das Portfolio bei der umfassenden Anlageberatung berücksichtigt. Der Kunde benötigt dementsprechend Fachwissen, um die Finanzinstrumente zu verstehen. Somit entsteht bei der Anlageberatung das Risiko für den Kunden, dass er aufgrund fehlendem oder mangelhaftem Finanzwissen für ihn geeigneten Anlageempfehlungen nicht Folge leistet.
    • Bei der transaktionsbezogenen Anlageberatung berücksichtigt MarFinance AG die Zusammensetzung des Portfolios nicht und führt keine Eignungsprüfung im Hinblick auf die Anlageziele und finanziellen Verhältnisse des Kunden durch. Der Kunde benötigt dementsprechend Fachwissen, um die Finanzinstrumente zu verstehen. Somit entsteht bei der transaktionsbezogenen Anlageberatung das Risiko für den Kunden, dass er aufgrund fehlendem oder mangelhaftem Finanzwissen Anlageentscheide trifft, welche nicht seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen entsprechen und somit für ihn nicht geeignet sind.
    • Bei Execution-only trifft der Kunde Anlageentscheide ohne Zutun von MarFinance AG. Der Kunde benötigt dementsprechend Fachwissen, um die Finanzinstrumente zu verstehen, und Zeit, um sich mit den Finanzmärkten auseinandersetzen zu können. Sollte der Kunde nicht über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, entsteht für ihn das Risiko, dass er in ein für ihn unangemessenes Finanzinstrument investiert. Fehlendes oder mangelhaftes Finanzwissen könnte ferner dazu führen, dass der Kunde Anlageentscheide trifft, welche nicht seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen entsprechen.
  • Risiko als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden, welche Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsdienstleistungen im Rahmen eines auf Dauer angelegten Mandates in Anspruch nehmen, gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Qualifizierte Anleger haben Zugang zu Formen von kollektiven Kapitalanlagen, welche ausschliesslich ihnen offenstehen. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden.
     

Bei Anlageberatungsdienstleistungen können zusätzlich folgende Risiken entstehen:
  • Risiko hinsichtlich der Zeitabstimmung bei der Auftragserteilung bzw. das Risiko, dass der Kunde im Nachgang einer Beratung einen Kauf- oder Verkaufsauftrag zu spät erteilt, was zu Kursverlusten führen kann: Die von MarFinance AG abgegebenen Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Beratung zur Verfügung stehenden Marktdaten und sind aufgrund der Marktabhängigkeit nur für einen kurzen Zeitraum gültig.

Bei Execution-only können des Weiteren folgende Risiken entstehen:
  • Risiko hinsichtlich der Zeitabstimmung bei der Auftragserteilung bzw. das Risiko, dass der Kunde für die Auftragserteilung einen schlechten Zeitpunkt wählt, welcher zu Kursverlusten führt. 
  • Risiko der mangelnden Überwachung bzw. das Risiko, dass der Kunde sein Portfolio nicht oder unzureichend überwacht: Der Vermögensverwalter trifft zu keiner Zeit eine Überwachungs-, Warn- oder Aufklärungspflicht. Mit einer unzureichenden Überwachung durch den Kunden können verschiedene Risiken, wie Klumpenrisiken, einhergehen.

Ferner können sowohl bei der Vermögensverwaltung als auch Anlageberatung Risiken entstehen, welche in der Risikosphäre von MarFinance AG liegen und für welche MarFinance AG gegenüber dem Kunden haftet. MarFinance AG hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem sie bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Soweit es in ihrem Einflussbereich liegt, stellt MarFinance AG die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher.

3.6. Berücksichtigtes Marktangebot

Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot erfasst eigene und fremde Finanzinstrumente. Im Rahmen der Vermögensverwaltung und umfassenden Anlageberatung stehen dem Kunden insbesondere folgende Finanzinstrumente zur Verfügung:
  • Kontoguthaben bei inländischen und ausländischen Banken
  • Geldmarktanlagen
  • Verzinsliche Schuldverschreibungen (Obligationen etc.)
  • Beteiligungspapiere (Aktien etc.)
  • Instrumente der kollektiven Kapitalanlage (Anlagefonds aller banküblichen Anlageinstrumente, namentlich Effekten, Indizes, Immobilien, Commodities)
  • Alternative Anlagen, nicht-traditionelle Anlagen
  • Standardisierte und nicht-standardisierte derivative Finanzinstrumente
  • Edelmetalle
  • Versicherungsprodukte

Bei Execution-only-Dienstleistungen richtet sich das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot nach jenem von der vom Kunden gewählten Depotbank.

MarFinance AG kann für ihre Kunden derivative Produkte verwenden. MarFinance AG setzt solche Produkte nur ein, wenn und soweit dies gemäss den im konkreten Fall anwendbaren gesetzlichen, standesrechtlichen und vertraglichen Anlagevorschriften und unter Berücksichtigung allfälliger Anlageinstruktionen zulässig ist. Der Einsatz von Derivaten erfolgt in diesem Rahmen zur Absicherung von bestehenden Wertschriftenpositionen oder um neue Wertschriftenpositionen aufzubauen. Es sind Derivate erlaubt, welche an einer anerkannten Börse oder ausserbörslich gehandelt werden.

MarFinance AG kann für ihre Kunden auch eigene Produkte wie selbstverwaltete Strategieindices (Actively Managed Certificate, AMC) oder selbstverwaltete Fonds einsetzen, wenn und soweit dies gemäss den im konkreten Fall anwendbaren gesetzlichen, standesrechtlichen und vertraglichen Anlagevorschriften und unter Berücksichtigung allfälliger Anlageinstruktionen zulässig ist. Der Einsatz von strukturierten Produkten ist mit besonderen Risiken, wie Emittenten- und Garantenrisiken für Anleger, verbunden. MarFinance AG berücksichtigt diese Risiken angemessen in ihrem Risk Management und weist ihre Kunden in geeigneter Form ausdrücklich auf die mit den selbstverwalteten Produkten verbundenen Risiken hin. Der Kunde ist sich bewusst, dass beim Einsatz selbstverwalteter Produkte zusätzliche Verwaltungsgebühren aufgrund des Managements auf Stufe des Produkts (sog. Doppelhonorierung) entstehen können. 

Die MarFinance AG wird diese Vermögenswerte in der Regel über eine Bank, Börse oder Broker beziehen. Sie kann die Anschaffung aber auch ausserhalb organisierter Märkte oder multilateraler Handelssysteme vornehmen.
 

4. Umgang mit Interessenkonflikten


4.1. Im Allgemeinen

Interessenkonflikte können entstehen, wenn MarFinance AG am Ergebnis einer für Kunden erbrachten Finanzdienstleistung ein Interesse hat, das demjenigen der Kunden widerspricht.

Mögliche Ursachen von Interessenkonflikten sind namentlich:
  • Finanzielle Anreize für MarFinance AG, bestimmte Anlageentscheide zu vollziehen, bspw. Entschädigungen von Dritten;
  • Die Verwendung von eigenen Produkten von MarFinance AG oder von mit dieser wirtschaftlich verbundenen Dritten;
  • Das Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen;
  • Das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften von MarFinance AG oder deren Mitarbeitenden.
Im Rahmen der Dienstleistungen für den Kunden entstehen bei MarFinance AG keine Interessenskonflikte, welche nicht durch Gegenmassnahmen vollständig behoben werden konnten.

4.2. Entschädigungen durch Dritte im Besonderen

MarFinance AG kann im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Finanzdienstleistungen Entschädigungen von Dritten (z.B. Courtagen, Kommissionen, Provisionen, Rabatte, Kick-backs, Finder's fees, Bestandespflegekommissionen oder sonstige vermögenswerte Vorteile) erhalten.

Um potentielle Interessenkonflikte in diesem Zusammenhang zu vermeiden, hat die MarFinance AG die folgenden Massnahmen zur Minimierung der Interessenskonflikte durch Entschädigungen von Dritten getroffen:
  • Vertragliche Regelung unter Angabe der Bandbreite in den einzelnen Dienstleistungsverträgen;
  • Pflicht zur Offenlegung von Entschädigungen durch Dritte: Auf Anfrage hat MarFinance AG den Kunden über die effektiv erhaltenen Entschädigungen zu informieren;

5. Ombudsstelle


Bei Streitigkeiten kann der Kunde ein Vermittlungsverfahren vor der folgenden Ombudsstelle einleiten: 
 

Name

FINSOM

Adresse

Avenue de la gare 66

PLZ / Ort

1920 Martigny

Telefon

+41 (0)27 552 04 24 

E-Mail

info@finsom.ch

Internetseite  

www.finsom.ch

6. Datenschutzerklärung


6.1. Allgemeines

Diese Datenschutzerklärung gibt Auskunft darüber, wie MarFinance AG Personendaten bearbeiten. Unter „Personendaten“ sind alle Angaben zu verstehen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Person beziehen. Als „Bearbeiten“ gilt jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Personendaten.

6.2. Datensicherheit

MarFinance AG verpflichtet sich nach Massgabe der anwendbaren Gesetze, insbesondere durch das Datenschutzrecht, zum Schutz von Personendaten und der Privatsphäre. Zu diesem Zweck trifft sie diverse technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen (z.B. Zugangsbeschränkungen, Firewalls, personifizierte Passwörter sowie Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechnologien etc.).

6.3. Kategorien von Personendaten

MarFinance AG bearbeitet die nachfolgenden Kategorien von Personendaten. Es werden stets so wenige Personendaten als möglich bearbeitet.

Kundendaten, wie etwa:
  • Stamm- und Bestandesdaten (z.B. Name, Adresse, Nationalität, Geburtsdatum, Informationen bezüglich Konten, Depot, abgeschlossene Geschäfte und Verträge, Informationen über Dritte, die von einer Datenbearbeitung mitbetroffen sind, wie etwa Ehegatten, Bevollmächtigte und Berater);
  • Transaktions- bzw. Auftrags- und Risikomanagementdaten (z.B. Angaben zu den Begünstigten von Überweisungen, Begünstigtenbank, Betrag der Überweisungen, Risiko- und Anlageprofil, Angaben zu Anlageprodukten);
  • Marketingdaten (z.B. Präferenzen, Bedürfnisse).

6.4. Herkunft von Personendaten

Zur Erfüllung der Zwecke gemäss Ziff. 6.5 kann MarFinance AG die Personendaten folgender Herkunft erheben:
  • Personendaten, die ihr mitgeteilt werden, z.B. bei der Eröffnung von Geschäftsbeziehungen, den regelmässigen persönlichen Treffen, im Rahmen der Abwicklung von Verträgen oder der Inanspruchnahme von Produkten und Dienstleistungen;
  • Personendaten, die im Rahmen der Inanspruchnahme von Produkten oder Dienstleistungen anfallen und durch die technische Infrastruktur oder durch arbeitsteilige Prozesse an sie übermittelt werden;
  • Personendaten aus Drittquellen, z.B. von Behörden oder Sanktionslisten der UNO und der EU.

6.5. Zweck der Bearbeitung

MarFinance AG bearbeitet Personendaten zur Erbringung eigener Leistungen sowie für eigene oder gesetzlich vorgesehene Zwecke bearbeiten. Insbesondere ist dabei an Folgendes zu denken:
 
  • Abschluss und Erfüllen von Verträgen, Durchführung, Abwicklung und Verwaltung von Produkten und Dienstleistungen (z.B. Rechnungen, Anlagen);
  • Überwachung und Steuerung von Risiken (z.B. Anlageprofile, Geldwäschereibekämpfung, Limiten, Ausnützungsziffern, Marktrisiken);
  • Planung, Geschäftsentscheide (z.B. Entwicklung von neuen oder Beurteilung bestehender Dienstleistungen und Produkte);
  • Marketing, Kommunikation, Information über das Dienstleistungsangebot und Überprüfung desselben (z.B. Werbung im Print- und online Bereich, Kunden-, Interessenten- oder andere Anlässe, Ermittlung künftiger Kundenbedürfnisse);
  • Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Auskunfts-, Informations- oder Meldepflichten an Gerichte, Behörden, Revisionsgesellschaften, Erfüllung behördlicher Anordnungen (z.B. Meldepflichten gegenüber der FINMA und ausländischen Aufsichtsbehörden, Anordnungen von Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung);
  • Wahrung unserer Interessen und Sicherung unserer Ansprüche, z.B. im Falle von Forderungen gegenüber uns bzw. Forderungen von uns gegenüber Dritten.

6.6. Bekanntgabe an Dritte, Kategorien von Empfängern

MarFinance AG gibt Kundendaten in folgenden Fällen folgenden Dritten bekannt:
  • Für Auslagerungen gemäss Ziff. 6.7 und zum Zweck der umfassenden Kundenbetreuung an andere Dienstleister;
  • Zur Auftragsausführung, d.h. bei Inanspruchnahme von Produkten oder Dienstleistungen;
  • Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, gesetzlicher Rechtfertigungsgründe oder behördlicher Anordnungen, z.B. an Gerichte, Aufsichtsbehörden, Steuerbehörden oder andere Dritte;
  • Soweit erforderlich zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen, z.B. bei von Kunden gegen uns angedrohten oder eingeleiteten rechtlichen Schritten, bei öffentlichen Äusserungen, zur Sicherung unserer Ansprüche gegenüber Kunden oder Dritten, beim Inkasso von Forderungen etc;
  • Mit der Einwilligung der Betroffenen an sonstige Dritte.

6.7. Auslagerung von Dienstleistungen (Outsourcing)

MarFinance AG lagert bestimmte Dienstleistungen ganz oder teilweise an Dritte aus (insb. die Bewirtschaftung des Portfoliomanagementsystems, des CRMs, Legal und Compliance).

Die Dienstleister, welche zu diesem Zwecke Personendaten in ihrem Auftrag bearbeiten (sog. Auftragsbearbeiter), werden sorgfältig ausgewählt. Wenn immer möglich werden Auftragsbearbeiter mit Domizil in der Schweiz eingesetzt. Die Auftragsbearbeiter sind u.U. berechtigt, gewisse Dienstleistungen ihrerseits durch Dritte erbringen zu lassen.

Die Auftragsbearbeiter dürfen erhaltene Personendaten nur so bearbeiten wie die MarFinance AG selber und sind vertraglich dazu verpflichtet, die Vertraulichkeit und die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

6.8. Dauer der Speicherung

Die Dauer der Speicherung von Personendaten richtet sich nach dem Zweck der jeweiligen Datenbearbeitung und/oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, welche je nach anwendbarer Rechtsgrundlage fünf, zehn oder mehr Jahre betragen.

6.9. Rechte der betroffenen Personen

Ein jeder kann bei MarFinance AG Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über ihn bearbeitet werden. Es besteht ein Recht auf Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und, soweit anwendbar, ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Fehlerhafte Daten können berichtigt werden. Überdies kann die Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden, sofern nicht gesetzliche oder regulatorische Vorschriften (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten von geschäftsrelevanten Daten) oder technische Hürden entgegenstehen. Die Löschung von Daten kann zur Folge haben, dass wir gewisse Dienstleistungen nicht mehr erbringen können. Darüber hinaus besteht, soweit anwendbar, ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Behörde. Wo wir personenbezogene Daten aufgrund einer Einwilligung bearbeiten, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden.

Um MarFinance AG bei der Beantwortung Ihrer Anfrage zu unterstützen, bitten wir Sie um eine entsprechende verständliche Mitteilung. MarFinance AG wird Ihr Anliegen innert angemessener Frist prüfen und beantworten.

6.10. Erwähnte Organisationen, Gesellschaften etc.

In dieser Datenschutzerklärung werden Organisationen und Gesellschaften namentlich erwähnt oder umschrieben. Da in Zukunft im Zuge von rechtlichen, regulatorischen und/oder organisatorischen Veränderungen allenfalls gewisse Anpassungen (z.B. Auflösung der SRO oder einer (über-, halb-) staatlichen Organisation) notwendig werden so versteht es sich von selbst, dass Nachfolgeorganisationen sinngemäss ebenfalls unter diese Erklärung fallen.

Die jeweils gültige Datenschutzerklärung kann jederzeit unter www.marfinance.ch abgefragt werden.

6.11. Kontakt

MarFinance AG  ist verantwortlich für die Bearbeitung Ihrer Personendaten. Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden:

MarFinance AG
Bolacker 5

4564 Obergerlafingen 


August 2023