Rechtliche Hinweise

Risikoaufklärung

Seit dem 1. Januar 2020 gelten sowohl das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) als auch das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Mit der Einführung des FINIG wurden auch unabhängige Vermögensverwalter einer Aufsicht unterstellt.

Das FIDLEG enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister ihren Kunden gegenüber einhalten müssen. Dabei geht es um Aufklärungspflichten bezüglich der Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten.

Diese Aufklärungspflichten werden von MarFinance AG vollumfänglich wahrgenommen und wurden von der Schweizerischen Bankiervereinigung «SwissBanking» in der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» zusammengefasst.

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten PDF »

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Ombudsstelle

Wenn es nach einer schriftlichen Beschwerde an die Gesellschaft zu einem Konflikt kommt, der nicht bilateral beigelegt werden kann, können Sie sich an die Ombudsstelle wenden.
 
Das Ziel der Ombudsstelle ist es, neutral und unabhängig eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Die Dienstleistung der Ombudsstelle ist grundsätzlich kostengünstig oder gar kostenlos und wird in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch angeboten. 
 
Wir sind der nachstehenden Ombudsstelle angeschlossen:

Financial Services Ombudsman (FINSOM)
Avenue de la gare 45
1920 Martigny
finsom.ch
 

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